Observed by Katasterrat on Tue, Jun 30 2009
...das füge ruhig anderen zu. Völlig ohne Notwendigkeit hält dieser Radfahrer nicht auf der Radfahreinrichtung und an der Haltelinie, sondern auf dem Gehsteig und mittig zum Zebrastreifen. Und wie ich erst jetzt sehe, sind auch die entgegenkommenden Radfahrer/innen nicht viel besser: Ohne, dass ihnen das irgendetwas bringt (der Startvorteil von ein, zwei Meter kann es ja nicht sein) missachten sie die Haltelinie und halten weit innerhalb der Fahrbahn, was allenfalls von links auf der Radfahrerüberfahrt vom Zweirichtungs-Radweg Kommende am Einbiegen in beide Richtungen hindert.
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7 Comments
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Posted on Wed, Jul 01 2009 at 03:50 PM
Themenverfehlung, Katasterrat! Themenverfehlung!
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Was allerdings nicht heisst, dass ich das Verhalten des Radfahrers im Vordergrund gutheissen möchte.
Was die beiden Radelnden im Hintergrund auf der anderen Strassenseite betrifft, ist wohl nicht das Problem, dass sie nach der Haltelinie stehen (sei ned so pingelig!), sondern vielmehr der Umstand - und damit sind wir dann tatsächlich ontopic - dass die beiden allenfalls querenden Radverkehr behindern, weil sie die RFÜ rechts von ihnen in Richtung 3. Bezirk dicht machen, wie du fast richtig bemerkt hast. (Fast richtig deswegen, da die RFÜ dort m.W.n. nicht die Verlängerung eines 2-Richtungsradweges ist, sondern der an die RFÜ angrenzende Radweg ein Einrichtungsradweg in Richtung 3. Bezirk ist. Richtung Stadt kommend geht es ganz normal auf der Fahrbahn und damit auf der rechten Strassenseite.
Posted on Fri, Jul 03 2009 at 09:03 AM
Sehe ich nicht so. ;-)
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Auch wenn ausnahmsweise einmal nicht *Radfahrer/innen* behindert werden, behindern diesmal halt Radfahrer/innen andere, noch schwächere Verkehrsteilnehmer/innen - Fußgänger/innen. Der Mechanismus ist genau derselbe, der (zurecht) den motorisierten Verkehrsteilnehmer/innen vorgeworfen wird.
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Außerdem ist es ein Mosaikstein im gesamten Sittenbild: Keiner schert sich um irgendetwas - außer natürlich darum, sich selber möglichst zu bevorrangen (hier durchaus auch im Wortsinn gemeint).
Posted on Fri, Jul 03 2009 at 01:33 PM
In dem Fall handelt es sich aber um einen Radfahrer der zum Anhalten auf den Gehsteig gefahren ist und dabei die nötige Mindestbreite eines Gehsteigs beachtet. Er zählt somit jetzt zum ruhenden Verkehr und muss allen anderen Vorrang geben.
Posted on Sat, Jul 11 2009 at 08:34 PM
Den Begriff "nötige Mindestbreite eines Gehsteigs" gibt es in der StVO nicht. Gehsteige dürfen (außer querend auf markierten Einfahrten) nicht befahren werden, Punkt.
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Aber abgesehen davon: Wozu muss man zum Anhalten auf den Gehsteig fahren? Gibt es irgendetwas, das dagegen spricht, auf dem Radweg und an der Haltelinie anzuhalten?
Posted on Mon, Jul 13 2009 at 07:59 AM
Sorry, meinte natürlich halten und nicht anhalten. Deswegen auch ruhend. Die Mindestbreite findet sich in der StVO unter §68 (4): "Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden". Vielleicht hat er ja gerade ein technisches oder körperliches Problem - da wäre es schon gut sich dem fliessenden Verkehr zu entziehen.
Posted on Mon, Jul 13 2009 at 02:22 PM
Katasterrat, nochmals:
Wenn es dir ein Anliegen ist, das Sittenbild im Verkehr abzubilden, die Mechanismen der Verdrängung, dann musst dir dazu eine eigen Seite bilden. Ich will ja nicht sagen, dass du nicht prinzipiell mit diesen Argumenten recht hast. Aber hier gehts mal nur um Behinderungen auf Radfahranlagen: "Get out of my bikelane."
Die wirkliche topic-Behinderung ist durch den/die Radfahrer/in im Hintergrund, der/die die RFÜ dicht macht. ...
Posted on Mon, Jul 13 2009 at 08:55 PM
Nein, er hatte kein technisches Problem, sondern ist bei Grün über den Zebrastreifen weitergefahren und auf der anderen Straßenseite (und ohne dem Fließverkehr auf dem Radweg den Vorrang zu gewähren oder auch nur zu *schauen*) wieder auf den Radweg eingebogen. §68 Abs. 4 ist etwas sinnstörend zitiert, denn eine Gehsteigbreite von 2,5m ist nur eine notwendige Bedingung dafür, dass man ein Fahrrad auf dem Gehsteig abstellen darf - man darf Räder jedenfalls nur so abstellen, dass "sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können".
Dem "Get out of my bikelane" stimme ich zu. Wenn ich eine Radfahrer(innen)überfahrt korrekt benütze, dann möchte ich NICHT von einem Radrowdy, der aus dem ruhenden Verkehr kommt (und Fußgänger behindert usw.) geschnitten und zum Bremsen genötigt werden - nicht nur Automobilistinnen und Automobilisten können "bike lane violation[s]" begehen.