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Ohne Motor

Observed by Katasterrat on Tue, Jun 30 2009

Mit Kopfhörern oder Gehörschützern blockiert dieser junge Mann die Kreuzung Maria Theresien-Straße / Währinger Straße - Anmerkung: Der Querverkehr hat *grün*, aber das Hupen hört oder beachtet der Verkehrsteilnehmer nicht. Als dann nach längerer Zeit der Querverkehr rot erhält und es für die Radfahrerüberfahrt grün wird, passiert - nichts natürlich, denn von seinem Standort aus kann er die Ampel gar nicht sehen. Erst als ich an ihm vorbeifahre (vorsichtig, denn an seinem Verhalten ist klar erkennbar, dass der Vertrauensgrundsatz auf ihn nicht anwendbar ist) fährt er los, überholt und schneidet mich, um dann abzubremsen und erst wieder langsam weiterzuzuckeln.

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3 Comments Comments

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citybikerin

Posted on Wed, Jul 01 2009 at 03:30 PM

Katasterrat, du weisst aber schon, dass Kopfhörer (bzw. so wie du es alternativ in Erwägung ziehst) am Fahrrad nicht verboten sind? Die Beeinträchtigung beim Radfahren durch Musik mit Kopfhörern ist bei weitem weniger gegeben, als die Beeinträchtigung in den schallgedichteten Blechkäfigen und schon erst recht wenn dann in den Blechkäfigen auch noch die Beschallungsanlage aufgedreht ist. Dazu kommt noch der Unterschied im Gefährdungspotential zwischen den beeinträchtigten AutolenkerInnen und event. beeinträchtigten RadfahrerInnen.
Im übrigen heisst es hier "Get out of my bikelane" - damit ist aber nicht gemeint, dass es um _deine_ Radfahranlagen geht und der von dir geprangerte Radfahrer illegal diese benützt. ...

citybikerin

Posted on Wed, Jul 01 2009 at 03:39 PM

Ergänzung fehlendes Wort:
... (bzw. so wie du es alternativ in Erwägung ziehst Gehörschützer) ...

Katasterrat

Posted on Fri, Jul 03 2009 at 08:59 AM

Oja, er benutzt sie illegal. ;-) Er blockiert den (motorisierten, aber das sind auch Verkehrsteilnehmer) Querverkehr, reagiert nicht auf Hupen (was auf eine akustische Beeinträchtigung schließen lässt, die mit geschlossenen Kopfhörern - und nach geschlossenen Kopfhörern sehen sie aus - konsistent wäre) *und* behindert (nach Umschalten der Ampel auf grün) den Radverkehr, der die Radfahrer(innen)überfahrt korrekt benützt.

Dass das Tragen von Kopfhörern, Ohrenschützern odgl. nicht als solches Verboten ist, ist schon klar - verboten wäre es nur, wenn sie Umweltgeräusche so weit abschirmen (bzw. die Musik so laut ist), dass man nicht mehr in der Lage ist, dem Verkehrsgeschehen adäquat zu folgen (Klassiker: UVS NÖ, Senat-KO-97-462 - Kopfhörer und leise Musik sind kein Problem -, sollte man bei der Hand haben, falls eine/n wirklich einmal ein/e Polizist/in anspricht), aber was diesen Radfahrer meiner Überzeugung nach vom Vertrauensgrundsatz ausnimmt, ist sein gesamtes Erscheinungsbild: Bei Rotlicht auf der Fahrbahn den Querverkehr blockieren, Kopfhörer, Hupen ignorieren.

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