Falls man die Gießaufgasse auf der Höhe vom "Lieben Augustin" fahren möchte, steht da wieder einmal dieser Wagen, daher muss man in den Gegenverkehr ausweichen.
Also wenn schon motzen, dann bitte aber korrekt:
Der "bekannte Wagen" (2x erwähnt, 2x selbe Parkposition) missachtet die Parkspur, die hier durch den Gastgarten halbiert wurde und daher für mehrspurige Fahrzeuge, wie zu sehen, nicht mehr legal benützbar ist. Das ist die eine Sache.
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Die andere Sache ist die, dass das angeprangerte Fahrzeug _nicht_ auf einem Radstreifen steht - weder ganz noch teilweise. Wie die Fotos hier und im anderen Eintrag zeigen, ist da wohl (kurz nach der Einfahrt in die Gießaufgasse von der Reinprechtsdorfer Str. kommend) ein Fragment eines Radstreifens, welcher aber - wie zu sehen - im Nichts verendet. Nach dem Pfeil bzw. links daneben dem Stricherl von der Mehrzweckstreifenmarkierung, endet die RFA und ist ein Verlassen der RFA gegeben. Das jedoch nur, wenn überhaupt eine verordnete RFA unterstellt wird, da dieses irgendwas ohne "ENDE"-Markierung verendet. Ohne diese ist jedoch ein Radstreifen / Mehrzweckstreifen keine RFA ...
Also nocheinmal kurz zusammengefasst: Geprangertes KFZ steht StVO-widrig, aber _nicht_ auf einer RFA. Also offtopic hier.
Seit wann ist eine Markierung Vorausetzung für einen Fahrstreifen?
Thema hier sollte es nicht sein Autofahrer zu vernadern sondern Sicherheit, Verständnis und Rücksicht für und auf Radfahrer zu erhöhen. Das als Raunzseite zu sehen ist zwar österreichisch, aber raunzen ändert nichts - das positive zu sehen und zu bewirken aber schon.
Blöd halt nur, wenn "geprangert" wird und man/frau aber die StVO gar nicht kennt. ... Das führt nämlich mit Sicherheit nicht dazu "Sicherheit, Verständnis und Rücksicht für und auf Radfahrer zu erhöhen".
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Richtig ist, dass eine Markierung keine Voraussetzung für einen Fahrstreifen ist, siehe § 2 Abs 2 Z 5 StVO: "5. Fahrstreifen: ein Teil der Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht;".
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Aber: Hier geht es nicht um Fahrstreifen, sondern der Vorwurf an den/die LenkerIn des KFZ lautet: "Ein bekannter Wagen am Radstreifen Gießaufgasse" - und das ist definitiv falsch. Denn ein Radfahrstreifen (welcher auch ein Mehrzweckstreifen sein kann) ist der definitionem nur dann ein solcher, wenn:
§ 2 Abs 2 Z 7 und 8 StVO:
"7. Radfahrstreifen: ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung ,,Ende'' angezeigt wird;
7a. Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist."
Das ist aber hier - wie ja am Bild eindeutig zu sehen und wie ich oben schon schrieb - eindeutig nicht der Fall.
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Also nochmals:
Das KFZ ist zwar StVO-widrig abgestellt - daran gibt es keinen Zweifel - aber es steht _nicht_ auf einem Radstreifen! Und topic sind hier nunmal (nur): "bike lane violations", wie auch der Spruch sagt: "Get out of my bikelane".
In der Überschrift steht nicht Radfahrstreifen sondern Radstreifen. Gemeint wird eine Spur sein, die für Radfahrer vorgesehen ist. In dem Fall hält es sich wohl um eine geöffnete Einbahn.
Das stehen bleiben in zweiter Spur (dieses schöne in der StVO nicht wirklich definierte Konstrukt) sollte wenn auf der rechten Seite statt finden und der Fahrer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben. Sonst führt es bei diesem Strassenkonstrukt zu einer gemeingefährdung von Radfahrern.
Die Bezeichnung bike lane ist bestimmit nicht wortwörtlich zu verstehen und besonders gibt es bei uns andere Regeln im Verkehr als in New York. Demnach werden wir uns sowieso schwer tun alles so zu machen wie Greg es einmal vorgesehen hat. Das About ist aber gut formuliert:
"These illegally parked cars force cyclists into traffic, making their commute more dangerous."
Ich glaub damit ist die Sicherheit der Radfahrer wichtiger als ein direkt per StVO definierter Radfahrstreifen als näheste Übersetzung von bike lane.
"How MyBikelane works:
You the cyclist see a car parked illegally.
You snap a picture,..."
Da ist es noch eindeutiger. Es heisst nicht "You see a car parked illegally on something that is a bike lane as defined in your local law" sondern "you see a car parked illegally".
Darüber hinaus ist es auch noch wichtig wie Gesetze gemeint sind und wie es von Gerichten behandelt wird. Sich an den Worten der StVO festzuklammern bringt uns nicht weiter. Sollte an genau der Stelle ein Unfall passieren kann der Fahrer des hier geparkten Fahrzeugs leicht mitschuldig sein.
<polemik>
Wollts a bissel mehr päpstlicher als der Papst sein?
</polemik>
Das hilft uns nicht wirklich weiter. Mit pizzeligem Herumschlagen und Prangern bei jeder StVO-Verletzung wird wohl eher das Gegenteil erreicht werden und dieses an sich gut gemeinte Instrument nicht ernst genommen.
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vusn...: "In der Überschrift steht nicht Radfahrstreifen sondern Radstreifen. Gemeint wird eine Spur sein, die für Radfahrer vorgesehen ist. In dem Fall hält es sich wohl um eine geöffnete Einbahn."
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Sei mir nicht bös, aber das ist vollends an den Haaren herbeigezogen. Was gemeint ist oder nicht ist nunmal eindeutig in der StVO geregelt. Radstreifen als Fahrstreifen gegen die Einbahn gibt es nicht. Ist nicht vorgesehen und vom Gesetzgeber auch so nicht gemeint. Wenn kein Radfahr-/Mehrzweckstreifen vorhanden ist, dann gibt es keine Sonderregelung für Radfahrende und sind von diesen die normalen Regelungen des Strassenverkehrs anzuwenden. Hier also:
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Du (also sinngemäss für $RadfahrerIn) fährst hier erlaubt gegen die Einbahn, in deiner Fahrtrichtung ist es also eine Strasse mit Gegenverkehr (für den normalen Einbahnverkehr ist es eine Einbahn mit eingeschränkt auf Radverkehr erlaubtem Gegenverkehr). Wie nun bei jedem in der Fahrspur bzw. gedachten Fahrspur (wenn keine Fahrstreifenmarkierungen vorhanden sind) vorkommenden Hindernis ist, unter Beachtung des möglichen nachfolgenden und des möglichen Gegenverkehrs dem Hindernis auszuweichen. Allenfalls, bei tatsächlichem Gegenverkehr ist, wenn die Situtation es erfordert, anzuhalten und der Gegenverkehr vorbeizulassen. Sollte es also trotzdem zu einem Unfall kommen zwischen $RadfahrerIn und Gegenverkehr, so liegt das Verschulden - ohne besondere weitere Vorkommnisse - allein bei $RadfahrerIn, weil die grundlegenden Verkehrsregeln nicht angewendet habend. Der unbeteiligte Falschparker bekommt allenfalls ein Strafmandat, sein StVO-widrige abgestelltes KFZ hat jedoch keinen Unfall kausalen Zusammenhang.
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Auch wenn du versuchst eine tolle Umschreibung von "Get out of my bikelane!" hervorzuzaubern, wird es nicht besser:
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* "These illegally parked cars force cyclists into traffic, making their commute more dangerous." ... das ist hier eindeutig _nicht_ der Fall:
Weder ist auf dem Bild, noch ist in der Realität (ich kenne diese Gasse, wohne in der Nähe) eine Gefährdung durch Gegenverkehr gegeben. Zu Gegenverkehr gehört nämlich durchaus auch - du willst ja die StVO nur dem Sinn nach auslegen - tatsächlich entgegen kommender Verkehr. Und der ist hier, wie zu sehen, praktisch nicht gegeben, da in der Gießaufgasse kaum Verkehr ist.
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* Wenn jedoch wirklich
"How MyBikelane works:
You the cyclist see a car parked illegally.
You snap a picture,..."
wörtlich ausgelegt gelten soll, dann hättet ihr
a) viel zu tun um die tausenden illegal (was immer unter illegal verstanden werden soll) abgestellten Autos (cars) hier zu dokumentieren (wobei ich vermute, dass das ganz sicher nicht im Sinn des Erfinders dieser Plattform ist),
b) das würde daher dem Sinn von der Dokumentation des Radverkehr Behinderns und Gefährdens vollends entgegen stehen (dazu solltet ihr dann eine eigene Plattform gründen)
c) und letztlich - mind. auf österreichische Verhältnisse bezogen - nicht nur den Radverkehrsanliegen nichts bringen, sondern würde die wörtliche Auslegung unter dem Deckmantel Behinderung und Gefährdung des Radverkehrs sogar kontraproduktiv für die Radverkehrsanliegen sein, da diese Plattform nicht ernst genommen werden würde (so sie überhaupt ernst genommen wird, das wage ich nämlich durchaus auch zu bezweifeln, weil m.E. zu sehr das Prangern im Vordergrund steht - auch wenn es manche / einige nicht so meinen).
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Ich bleibe daher dabei bzw. ergänze:
Blöd halt nur, wenn "geprangert" wird und man/frau aber die StVO und die Intentionen des Gesetzgebers dahinter gar nicht kennt. ... Das führt nämlich mit Sicherheit nicht dazu "Sicherheit, Verständnis und Rücksicht für und auf Radfahrer zu erhöhen".
.
HTH
Gut dann nehmen wir es wie es ist und nur nach der StVO. Das Fahrzeug steht hier, zumindest teilweise, auf der Fahrbahn im fliessenden Verkehr und hat damit wohl nur Angehalten (wo auch immer der Lenker hin verschwunden ist). Wann darf ein Fahrzeug nun zum linken Fahrbahnrand zufahren? Wenn andere Strassenbenutzer nicht gefärdet oder behindert werden. Eine Gefährdung würde Gegenverkehr erfordern, eine Behinderung ist aber gegeben. Wie man an den geparkten Fahrzeugen erkennt ist es auch nicht richtig, dass dort nie jemand fährt - die Chance, dass es einmal am Tag einen Gegenverkehr gibt ist also gegeben und damit auch eine Gefährdung.
7 Comments
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Posted on Sat, Jun 20 2009 at 11:54 AM
Also wenn schon motzen, dann bitte aber korrekt:
Der "bekannte Wagen" (2x erwähnt, 2x selbe Parkposition) missachtet die Parkspur, die hier durch den Gastgarten halbiert wurde und daher für mehrspurige Fahrzeuge, wie zu sehen, nicht mehr legal benützbar ist. Das ist die eine Sache.
.
Die andere Sache ist die, dass das angeprangerte Fahrzeug _nicht_ auf einem Radstreifen steht - weder ganz noch teilweise. Wie die Fotos hier und im anderen Eintrag zeigen, ist da wohl (kurz nach der Einfahrt in die Gießaufgasse von der Reinprechtsdorfer Str. kommend) ein Fragment eines Radstreifens, welcher aber - wie zu sehen - im Nichts verendet. Nach dem Pfeil bzw. links daneben dem Stricherl von der Mehrzweckstreifenmarkierung, endet die RFA und ist ein Verlassen der RFA gegeben. Das jedoch nur, wenn überhaupt eine verordnete RFA unterstellt wird, da dieses irgendwas ohne "ENDE"-Markierung verendet. Ohne diese ist jedoch ein Radstreifen / Mehrzweckstreifen keine RFA ...
Also nocheinmal kurz zusammengefasst: Geprangertes KFZ steht StVO-widrig, aber _nicht_ auf einer RFA. Also offtopic hier.
Posted on Sun, Jun 21 2009 at 03:46 PM
Seit wann ist eine Markierung Vorausetzung für einen Fahrstreifen?
Thema hier sollte es nicht sein Autofahrer zu vernadern sondern Sicherheit, Verständnis und Rücksicht für und auf Radfahrer zu erhöhen. Das als Raunzseite zu sehen ist zwar österreichisch, aber raunzen ändert nichts - das positive zu sehen und zu bewirken aber schon.
Posted on Fri, Jun 26 2009 at 06:09 PM
Blöd halt nur, wenn "geprangert" wird und man/frau aber die StVO gar nicht kennt. ... Das führt nämlich mit Sicherheit nicht dazu "Sicherheit, Verständnis und Rücksicht für und auf Radfahrer zu erhöhen".
.
Richtig ist, dass eine Markierung keine Voraussetzung für einen Fahrstreifen ist, siehe § 2 Abs 2 Z 5 StVO: "5. Fahrstreifen: ein Teil der Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht;".
.
Aber: Hier geht es nicht um Fahrstreifen, sondern der Vorwurf an den/die LenkerIn des KFZ lautet: "Ein bekannter Wagen am Radstreifen Gießaufgasse" - und das ist definitiv falsch. Denn ein Radfahrstreifen (welcher auch ein Mehrzweckstreifen sein kann) ist der definitionem nur dann ein solcher, wenn:
§ 2 Abs 2 Z 7 und 8 StVO:
"7. Radfahrstreifen: ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung ,,Ende'' angezeigt wird;
7a. Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist."
Das ist aber hier - wie ja am Bild eindeutig zu sehen und wie ich oben schon schrieb - eindeutig nicht der Fall.
.
Also nochmals:
Das KFZ ist zwar StVO-widrig abgestellt - daran gibt es keinen Zweifel - aber es steht _nicht_ auf einem Radstreifen! Und topic sind hier nunmal (nur): "bike lane violations", wie auch der Spruch sagt: "Get out of my bikelane".
Posted on Fri, Jun 26 2009 at 06:23 PM
Ups! :-)
c/§ 2 Abs 2/§ 2 Abs 1 (-> 2x)
c/der definitionem/per definitionem
Posted on Sat, Jun 27 2009 at 07:04 AM
In der Überschrift steht nicht Radfahrstreifen sondern Radstreifen. Gemeint wird eine Spur sein, die für Radfahrer vorgesehen ist. In dem Fall hält es sich wohl um eine geöffnete Einbahn.
Das stehen bleiben in zweiter Spur (dieses schöne in der StVO nicht wirklich definierte Konstrukt) sollte wenn auf der rechten Seite statt finden und der Fahrer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben. Sonst führt es bei diesem Strassenkonstrukt zu einer gemeingefährdung von Radfahrern.
Die Bezeichnung bike lane ist bestimmit nicht wortwörtlich zu verstehen und besonders gibt es bei uns andere Regeln im Verkehr als in New York. Demnach werden wir uns sowieso schwer tun alles so zu machen wie Greg es einmal vorgesehen hat. Das About ist aber gut formuliert:
"These illegally parked cars force cyclists into traffic, making their commute more dangerous."
Ich glaub damit ist die Sicherheit der Radfahrer wichtiger als ein direkt per StVO definierter Radfahrstreifen als näheste Übersetzung von bike lane.
"How MyBikelane works:
You the cyclist see a car parked illegally.
You snap a picture,..."
Da ist es noch eindeutiger. Es heisst nicht "You see a car parked illegally on something that is a bike lane as defined in your local law" sondern "you see a car parked illegally".
Darüber hinaus ist es auch noch wichtig wie Gesetze gemeint sind und wie es von Gerichten behandelt wird. Sich an den Worten der StVO festzuklammern bringt uns nicht weiter. Sollte an genau der Stelle ein Unfall passieren kann der Fahrer des hier geparkten Fahrzeugs leicht mitschuldig sein.
Posted on Fri, Jul 17 2009 at 10:09 AM
<polemik>
Wollts a bissel mehr päpstlicher als der Papst sein?
</polemik>
Das hilft uns nicht wirklich weiter. Mit pizzeligem Herumschlagen und Prangern bei jeder StVO-Verletzung wird wohl eher das Gegenteil erreicht werden und dieses an sich gut gemeinte Instrument nicht ernst genommen.
.
vusn...: "In der Überschrift steht nicht Radfahrstreifen sondern Radstreifen. Gemeint wird eine Spur sein, die für Radfahrer vorgesehen ist. In dem Fall hält es sich wohl um eine geöffnete Einbahn."
.
Sei mir nicht bös, aber das ist vollends an den Haaren herbeigezogen. Was gemeint ist oder nicht ist nunmal eindeutig in der StVO geregelt. Radstreifen als Fahrstreifen gegen die Einbahn gibt es nicht. Ist nicht vorgesehen und vom Gesetzgeber auch so nicht gemeint. Wenn kein Radfahr-/Mehrzweckstreifen vorhanden ist, dann gibt es keine Sonderregelung für Radfahrende und sind von diesen die normalen Regelungen des Strassenverkehrs anzuwenden. Hier also:
.
Du (also sinngemäss für $RadfahrerIn) fährst hier erlaubt gegen die Einbahn, in deiner Fahrtrichtung ist es also eine Strasse mit Gegenverkehr (für den normalen Einbahnverkehr ist es eine Einbahn mit eingeschränkt auf Radverkehr erlaubtem Gegenverkehr). Wie nun bei jedem in der Fahrspur bzw. gedachten Fahrspur (wenn keine Fahrstreifenmarkierungen vorhanden sind) vorkommenden Hindernis ist, unter Beachtung des möglichen nachfolgenden und des möglichen Gegenverkehrs dem Hindernis auszuweichen. Allenfalls, bei tatsächlichem Gegenverkehr ist, wenn die Situtation es erfordert, anzuhalten und der Gegenverkehr vorbeizulassen. Sollte es also trotzdem zu einem Unfall kommen zwischen $RadfahrerIn und Gegenverkehr, so liegt das Verschulden - ohne besondere weitere Vorkommnisse - allein bei $RadfahrerIn, weil die grundlegenden Verkehrsregeln nicht angewendet habend. Der unbeteiligte Falschparker bekommt allenfalls ein Strafmandat, sein StVO-widrige abgestelltes KFZ hat jedoch keinen Unfall kausalen Zusammenhang.
.
Auch wenn du versuchst eine tolle Umschreibung von "Get out of my bikelane!" hervorzuzaubern, wird es nicht besser:
.
* "These illegally parked cars force cyclists into traffic, making their commute more dangerous." ... das ist hier eindeutig _nicht_ der Fall:
Weder ist auf dem Bild, noch ist in der Realität (ich kenne diese Gasse, wohne in der Nähe) eine Gefährdung durch Gegenverkehr gegeben. Zu Gegenverkehr gehört nämlich durchaus auch - du willst ja die StVO nur dem Sinn nach auslegen - tatsächlich entgegen kommender Verkehr. Und der ist hier, wie zu sehen, praktisch nicht gegeben, da in der Gießaufgasse kaum Verkehr ist.
.
* Wenn jedoch wirklich
"How MyBikelane works:
You the cyclist see a car parked illegally.
You snap a picture,..."
wörtlich ausgelegt gelten soll, dann hättet ihr
a) viel zu tun um die tausenden illegal (was immer unter illegal verstanden werden soll) abgestellten Autos (cars) hier zu dokumentieren (wobei ich vermute, dass das ganz sicher nicht im Sinn des Erfinders dieser Plattform ist),
b) das würde daher dem Sinn von der Dokumentation des Radverkehr Behinderns und Gefährdens vollends entgegen stehen (dazu solltet ihr dann eine eigene Plattform gründen)
c) und letztlich - mind. auf österreichische Verhältnisse bezogen - nicht nur den Radverkehrsanliegen nichts bringen, sondern würde die wörtliche Auslegung unter dem Deckmantel Behinderung und Gefährdung des Radverkehrs sogar kontraproduktiv für die Radverkehrsanliegen sein, da diese Plattform nicht ernst genommen werden würde (so sie überhaupt ernst genommen wird, das wage ich nämlich durchaus auch zu bezweifeln, weil m.E. zu sehr das Prangern im Vordergrund steht - auch wenn es manche / einige nicht so meinen).
.
Ich bleibe daher dabei bzw. ergänze:
Blöd halt nur, wenn "geprangert" wird und man/frau aber die StVO und die Intentionen des Gesetzgebers dahinter gar nicht kennt. ... Das führt nämlich mit Sicherheit nicht dazu "Sicherheit, Verständnis und Rücksicht für und auf Radfahrer zu erhöhen".
.
HTH
Posted on Wed, Jul 29 2009 at 07:02 AM
Gut dann nehmen wir es wie es ist und nur nach der StVO. Das Fahrzeug steht hier, zumindest teilweise, auf der Fahrbahn im fliessenden Verkehr und hat damit wohl nur Angehalten (wo auch immer der Lenker hin verschwunden ist). Wann darf ein Fahrzeug nun zum linken Fahrbahnrand zufahren? Wenn andere Strassenbenutzer nicht gefärdet oder behindert werden. Eine Gefährdung würde Gegenverkehr erfordern, eine Behinderung ist aber gegeben. Wie man an den geparkten Fahrzeugen erkennt ist es auch nicht richtig, dass dort nie jemand fährt - die Chance, dass es einmal am Tag einen Gegenverkehr gibt ist also gegeben und damit auch eine Gefährdung.