Und welchem Vergehen hat sich der/die LenkerIn des offensichtlich korrekt abgestellten KFZ mit W R***5 schuldig gemacht (zu sehen im Zusatzbild), dass du das Nummernschild nicht unkenntlich machst?
KFZ-Kennzeichen gehören zu den vom DSG geschützten Daten. Dazu gibt es, wenn ich mich recht erinnere, bereits gefestigte RSpr.
soweit ich weiß, darf man nur personen nicht ohne zustimmung fotografieren. sonst wär ja die ganze seite hier sinnlos (oder mit welcher begründung sollte ich dann das kennzeichen des postautos fotografieren dürfen?). falls du mehr infos dazu hast, würde es mich aber interessieren darüber nachzulesen. kein problem, andere kennzeichen in zukunft unkenntlich zu machen. bisher hab ich halt nur bei personen drauf geachtet..
Hallo lalune,
spät aber doch eine Antwort. :-)
.
Dass W R***5 - das andere Fahrzeug also - in der Ladezone abgestellt ist, ist auf dem Foto nicht zu erkennen. Darum schrieb ich einschränkend auch "offensichtlich korrekt".
.
Dein Einwand zum Kennzeichen des Postautos ist durchaus berechtigt, genau darin liegt das eigentliche Problem dieser Plattform / Seite begründet. Nach österreichischem Recht (bzw. nach EU-Recht, siehe EU-Datenschutz-RL) gehören KFZ-Kennzeichen zu den geschützten Personendaten, siehe § 1 Abs 1 DSG 2000:
"§ 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. ...".
.
Siehe <http://www.kuert.at/datenrettung/datenschutz>:
"... Personenbezogene Daten sind Angaben über natürliche und juristische Personen oder Personengemeinschaften wie zB. ... Kfz-Kennzeichen, ..."
.
Siehe auch die Diskussion um StreetView, in der die Datenschutzkommission auf <http://www.dsk.gv.at/site/6733/default.aspx> die Rechtsmeinung vertritt:
"So weit durch die Nachbearbeitung (Blurring) von gefilmten Gesichtern und KFZ-Kennzeichen diese tatsächlich unkenntlich gemacht wurden, liegen diesbezüglich bei der Veröffentlichung im Internet keine personenbezogenen Daten vor." ...
... Woraus sich genau auch daraus der Umkehrschluss ergibt, dass die Veröffentlichung von KFZ-Kennzeichen ohne Zustimmung der betroffenen KFZ-LenkerInnen / -HalterInnen deren Persönlichkeitsrechte verletzend bzw. DSG-widrig ist.
.
Siehe auch <http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr>, wonach sogar bereits das Anfertigen und nicht erst das Veröffentlichen von Aufnahmen in den Bereich des Eindringens in die Persönlichkeitsrechte fällt.
.
Was von den eifrigen Fotografierenden und die Fotos hier einstellenden Personen übersehen wird ist der Umstand, dass es sich hier um eine US-Plattform handelt, in den USA aber andere (weniger strenge) Persönlichkeits- und Datenschutzrechte gelten, als in Österreich bzw. in der EU. Und nur, dass auf dieser nicht-europäischen Plattform veröffentlicht wird, heisst das noch lange nicht, dass damit die österreichischen bzw. EU-Rechte ausgehebelt sind bzw. nicht gelten würden.
.
Soviel zu deiner Frage nach dem Rechtlichen.
.
Wenn also das "Prangern" hier ohnehin schon, gelinde gesagt, im Graubereich stattfindet, so ist umsomehr darauf zu achten, dass wengistens unbeteiligte Personen und eigentlich nicht (mit-)gemeinte KFZ-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.
.
HTH
Hallo lalune,
spät aber doch eine Antwort. :-)
.
Dass W R***5 - das andere Fahrzeug also - in der Ladezone abgestellt ist, ist auf dem Foto nicht zu erkennen. Darum schrieb ich einschränkend auch "offensichtlich korrekt".
.
Dein Einwand zum Kennzeichen des Postautos ist durchaus berechtigt, genau darin liegt das eigentliche Problem dieser Plattform / Seite begründet. Nach österreichischem Recht (bzw. nach EU-Recht, siehe EU-Datenschutz-RL) gehören KFZ-Kennzeichen zu den geschützten Personendaten, siehe § 1 Abs 1 DSG 2000:
"§ 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. ...".
.
Siehe <http://www.kuert.at/datenrettung/datenschutz>:
"... Personenbezogene Daten sind Angaben über natürliche und juristische Personen oder Personengemeinschaften wie zB. ... Kfz-Kennzeichen, ..."
.
Siehe auch die Diskussion um StreetView, in der die Datenschutzkommission auf <http://www.dsk.gv.at/site/6733/default.aspx> die Rechtsmeinung vertritt:
"So weit durch die Nachbearbeitung (Blurring) von gefilmten Gesichtern und KFZ-Kennzeichen diese tatsächlich unkenntlich gemacht wurden, liegen diesbezüglich bei der Veröffentlichung im Internet keine personenbezogenen Daten vor." ...
... Woraus sich genau auch daraus der Umkehrschluss ergibt, dass die Veröffentlichung von KFZ-Kennzeichen ohne Zustimmung der betroffenen KFZ-LenkerInnen / -HalterInnen deren Persönlichkeitsrechte verletzend bzw. DSG-widrig ist.
.
Siehe auch <http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr>, wonach sogar bereits das Anfertigen und nicht erst das Veröffentlichen von Aufnahmen in den Bereich des Eindringens in die Persönlichkeitsrechte fällt.
.
Was von den eifrigen Fotografierenden und die Fotos hier einstellenden Personen übersehen wird ist der Umstand, dass es sich hier um eine US-Plattform handelt, in den USA aber andere (weniger strenge) Persönlichkeits- und Datenschutzrechte gelten, als in Österreich bzw. in der EU. Und nur, dass auf dieser nicht-europäischen Plattform veröffentlicht wird, heisst das noch lange nicht, dass damit die österreichischen bzw. EU-Rechte ausgehebelt sind bzw. nicht gelten würden.
.
Soviel zu deiner Frage nach dem Rechtlichen.
.
Wenn also das "Prangern" hier ohnehin schon, gelinde gesagt, im Graubereich stattfindet, so ist umsomehr darauf zu achten, dass wengistens unbeteiligte Personen und eigentlich nicht (mit-)gemeinte KFZ-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.
.
HTH
Ich gehe doch davon aus, dass Autokennzeichen *indirekt* personenbezogene Daten i.S. §4 Abs. 1 DSG sind. Bei der Veröffentlichung indirekt personenbezogener Daten "gelten schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen als nicht verletzt" (§8 Abs. 2 DSG).
Was das Fotografieren betrifft: § 1328a ABGB greift nur dann, wenn man "rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen eingreift oder Umstände aus der Privatsphäre eines Menschen offenbart oder verwertet". Ich kenne keine Bestimmung, aus der sich ableiten ließe, dass in der Öffentlichkeit falschparkende Autos zu fotografieren ein rechtswidriger Eingriff in die Privatsphäre wäre.
Übrigens gibst du http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr nicht *ganz* richtig wieder; nicht einmal die ARGE Daten behauptet, dass das "*Anfertigen* [...] von [welchen?] Aufnahmen in den Bereich des Eindringens in die Persönlichkeitsrechte" fällt, sondern nur, dass das "Fotografieren einer *Person*" eine "Grundrechtsverletzung darstellen *kann*".
Also, damit Mitlesende keine Angst bekommen und sich von diesem Projekt zurückziehen:
.
Dass man Personen *immer* unkenntlich machen sollte, verlangt eigentlich schon die Höflichkeit und ist in der Regel (Ausnahmen und Abgrenzungen sind sehr diffizil) in Österreich auch rechtlich gefordert.
.
Autos (und auch Personen, die bloßes Beiwerk sind und die man vor einer Veröffentlichung unkenntlich macht) darf man sowieso fotografieren.
.
Diskutieren kann man höchstens darüber, welche Arten von Fotos man *veröffentlichen* darf. Wenn jemand sehr ängstlich ist, dann soll er/sie halt auch die Autokennzeichen unkenntlich machen - dann kann ihm/ihr auch bei noch so restriktiver und radikaler Rechtsauslegung (und vieles ist einfach nicht ausjudiziert, weil es noch nie Klagen gab) nichts passieren.
.
Wenn man aber die Kennzeichen in unserem Kontext mitveröffentlicht, dann ist das - unter der Voraussetzung, dass es sich um indirekt personenbezogene Daten handelt, was meiner Überzeugung nach der Fall ist (außer unter Umständen bei Wunschkennzeichen und außer bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen) KEIN rechtliches Problem. Allenfalls hat dann der Kennzeicheninhaber das Recht, eine Löschung zu beantragen (das hat man u.U. auch bei indirekt personenbezogenen Daten), aber das ist ja gut so.
.
Außerrechtlich, rein gesellschaftlich habe ich den Eindruck, dass - wie in Österreich so oft - wieder einmal eine Umkehrung der Opfer- und Täterrolle versucht wird: Nicht der Täter (der Falschparker, die Falschparkerin, die durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer/innen behindert oder gefährdet) ist der/die "Böse", sondern die Betroffenen/die Opfer (also diejenigen, die behindert oder gefährdet *werden*).
Ein Kennzeichen bezieht sich auf ein Fahrzeug und nicht auf eine Person. Das Fahrzeug selbst hat einen Eigentümer und natürlich auch einen Lenker zu einem bestimmten Zeitpunkt der in unserem Falle interessant wäre, aber nicht unbedingt mit dem Eigentümer übereinstimmen muss (wie im Fall des Post Autos) und sich deshalb auch nicht aus dem Kennzeichen direkt ableiten lässt.
Mit Umkehrschlüssen wäre ich vorsichtig. Wenn ich ein komplett schwarzes Foto mache wird dieses nicht den Datenschutz verletzen. Deswegen tut es ein nicht schwarzes Foto aber noch nicht.
Was ich wenn immer der Fahrer in der Nähe ist mache ist ihn zuerst aufzuklären was er falsch macht, ihm die Option geben es zu ändern und ihn anderenfalls von dieser Seite zu berichten und die Option zu bieten selbst auch mit auf dem Foto zu sein. Bisher meinte noch niemand ich dürfte das Farhzeug nicht fotografieren, es nur manchen dann doch ein bissi peinlich und sie gehen auf die Seite.
Der Datenschutz sollte natürlich trotzdem hochgehalten werden und die Datenenthaltsamkeit ist anzustreben. Dies ist aber bei Ignoranten oder Intoleranten Menschen nicht wirklich möglich, solange man selbst tolerant sein will. Die Lösung wäre ein stärkere Kontrolle seitens der Exekutive. Sie hätte hier sogar eine Platform um Hotspots schnell zu finden. Sehe aber kein wirkliches Interesse den Radfahrern zu helfen.
9 Comments
Login or Register to comment.
Posted on Sat, Jun 20 2009 at 01:55 PM
Und welchem Vergehen hat sich der/die LenkerIn des offensichtlich korrekt abgestellten KFZ mit W R***5 schuldig gemacht (zu sehen im Zusatzbild), dass du das Nummernschild nicht unkenntlich machst?
KFZ-Kennzeichen gehören zu den vom DSG geschützten Daten. Dazu gibt es, wenn ich mich recht erinnere, bereits gefestigte RSpr.
Posted on Sun, Jun 21 2009 at 06:04 AM
soweit ich weiß, darf man nur personen nicht ohne zustimmung fotografieren. sonst wär ja die ganze seite hier sinnlos (oder mit welcher begründung sollte ich dann das kennzeichen des postautos fotografieren dürfen?). falls du mehr infos dazu hast, würde es mich aber interessieren darüber nachzulesen. kein problem, andere kennzeichen in zukunft unkenntlich zu machen. bisher hab ich halt nur bei personen drauf geachtet..
Posted on Sun, Jun 21 2009 at 06:06 AM
aber apropos: das andere fahrzeug parkt auch falsch, nämlich in der ladezone (park- und halteverbot, außer für lkw).
Posted on Fri, Jul 17 2009 at 11:41 AM
Hallo lalune,
spät aber doch eine Antwort. :-)
.
Dass W R***5 - das andere Fahrzeug also - in der Ladezone abgestellt ist, ist auf dem Foto nicht zu erkennen. Darum schrieb ich einschränkend auch "offensichtlich korrekt".
.
Dein Einwand zum Kennzeichen des Postautos ist durchaus berechtigt, genau darin liegt das eigentliche Problem dieser Plattform / Seite begründet. Nach österreichischem Recht (bzw. nach EU-Recht, siehe EU-Datenschutz-RL) gehören KFZ-Kennzeichen zu den geschützten Personendaten, siehe § 1 Abs 1 DSG 2000:
"§ 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. ...".
.
Siehe <http://www.kuert.at/datenrettung/datenschutz>:
"... Personenbezogene Daten sind Angaben über natürliche und juristische Personen oder Personengemeinschaften wie zB. ... Kfz-Kennzeichen, ..."
.
Siehe auch die Diskussion um StreetView, in der die Datenschutzkommission auf <http://www.dsk.gv.at/site/6733/default.aspx> die Rechtsmeinung vertritt:
"So weit durch die Nachbearbeitung (Blurring) von gefilmten Gesichtern und KFZ-Kennzeichen diese tatsächlich unkenntlich gemacht wurden, liegen diesbezüglich bei der Veröffentlichung im Internet keine personenbezogenen Daten vor." ...
... Woraus sich genau auch daraus der Umkehrschluss ergibt, dass die Veröffentlichung von KFZ-Kennzeichen ohne Zustimmung der betroffenen KFZ-LenkerInnen / -HalterInnen deren Persönlichkeitsrechte verletzend bzw. DSG-widrig ist.
.
Siehe auch <http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr>, wonach sogar bereits das Anfertigen und nicht erst das Veröffentlichen von Aufnahmen in den Bereich des Eindringens in die Persönlichkeitsrechte fällt.
.
Was von den eifrigen Fotografierenden und die Fotos hier einstellenden Personen übersehen wird ist der Umstand, dass es sich hier um eine US-Plattform handelt, in den USA aber andere (weniger strenge) Persönlichkeits- und Datenschutzrechte gelten, als in Österreich bzw. in der EU. Und nur, dass auf dieser nicht-europäischen Plattform veröffentlicht wird, heisst das noch lange nicht, dass damit die österreichischen bzw. EU-Rechte ausgehebelt sind bzw. nicht gelten würden.
.
Soviel zu deiner Frage nach dem Rechtlichen.
.
Wenn also das "Prangern" hier ohnehin schon, gelinde gesagt, im Graubereich stattfindet, so ist umsomehr darauf zu achten, dass wengistens unbeteiligte Personen und eigentlich nicht (mit-)gemeinte KFZ-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.
.
HTH
Posted on Fri, Jul 17 2009 at 11:43 AM
Hallo lalune,
spät aber doch eine Antwort. :-)
.
Dass W R***5 - das andere Fahrzeug also - in der Ladezone abgestellt ist, ist auf dem Foto nicht zu erkennen. Darum schrieb ich einschränkend auch "offensichtlich korrekt".
.
Dein Einwand zum Kennzeichen des Postautos ist durchaus berechtigt, genau darin liegt das eigentliche Problem dieser Plattform / Seite begründet. Nach österreichischem Recht (bzw. nach EU-Recht, siehe EU-Datenschutz-RL) gehören KFZ-Kennzeichen zu den geschützten Personendaten, siehe § 1 Abs 1 DSG 2000:
"§ 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. ...".
.
Siehe <http://www.kuert.at/datenrettung/datenschutz>:
"... Personenbezogene Daten sind Angaben über natürliche und juristische Personen oder Personengemeinschaften wie zB. ... Kfz-Kennzeichen, ..."
.
Siehe auch die Diskussion um StreetView, in der die Datenschutzkommission auf <http://www.dsk.gv.at/site/6733/default.aspx> die Rechtsmeinung vertritt:
"So weit durch die Nachbearbeitung (Blurring) von gefilmten Gesichtern und KFZ-Kennzeichen diese tatsächlich unkenntlich gemacht wurden, liegen diesbezüglich bei der Veröffentlichung im Internet keine personenbezogenen Daten vor." ...
... Woraus sich genau auch daraus der Umkehrschluss ergibt, dass die Veröffentlichung von KFZ-Kennzeichen ohne Zustimmung der betroffenen KFZ-LenkerInnen / -HalterInnen deren Persönlichkeitsrechte verletzend bzw. DSG-widrig ist.
.
Siehe auch <http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr>, wonach sogar bereits das Anfertigen und nicht erst das Veröffentlichen von Aufnahmen in den Bereich des Eindringens in die Persönlichkeitsrechte fällt.
.
Was von den eifrigen Fotografierenden und die Fotos hier einstellenden Personen übersehen wird ist der Umstand, dass es sich hier um eine US-Plattform handelt, in den USA aber andere (weniger strenge) Persönlichkeits- und Datenschutzrechte gelten, als in Österreich bzw. in der EU. Und nur, dass auf dieser nicht-europäischen Plattform veröffentlicht wird, heisst das noch lange nicht, dass damit die österreichischen bzw. EU-Rechte ausgehebelt sind bzw. nicht gelten würden.
.
Soviel zu deiner Frage nach dem Rechtlichen.
.
Wenn also das "Prangern" hier ohnehin schon, gelinde gesagt, im Graubereich stattfindet, so ist umsomehr darauf zu achten, dass wengistens unbeteiligte Personen und eigentlich nicht (mit-)gemeinte KFZ-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.
.
HTH
Posted on Fri, Jul 17 2009 at 11:47 AM
Upps.
Sorry für doppelten Eintrag. mybikelane hatte einen Hänger und tat so, als hätte es meinen ersten Eintrag nicht registriert.
Posted on Fri, Jul 17 2009 at 11:12 PM
Ich gehe doch davon aus, dass Autokennzeichen *indirekt* personenbezogene Daten i.S. §4 Abs. 1 DSG sind. Bei der Veröffentlichung indirekt personenbezogener Daten "gelten schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen als nicht verletzt" (§8 Abs. 2 DSG).
Was das Fotografieren betrifft: § 1328a ABGB greift nur dann, wenn man "rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen eingreift oder Umstände aus der Privatsphäre eines Menschen offenbart oder verwertet". Ich kenne keine Bestimmung, aus der sich ableiten ließe, dass in der Öffentlichkeit falschparkende Autos zu fotografieren ein rechtswidriger Eingriff in die Privatsphäre wäre.
Übrigens gibst du http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr nicht *ganz* richtig wieder; nicht einmal die ARGE Daten behauptet, dass das "*Anfertigen* [...] von [welchen?] Aufnahmen in den Bereich des Eindringens in die Persönlichkeitsrechte" fällt, sondern nur, dass das "Fotografieren einer *Person*" eine "Grundrechtsverletzung darstellen *kann*".
Posted on Sat, Jul 18 2009 at 01:54 PM
Also, damit Mitlesende keine Angst bekommen und sich von diesem Projekt zurückziehen:
.
Dass man Personen *immer* unkenntlich machen sollte, verlangt eigentlich schon die Höflichkeit und ist in der Regel (Ausnahmen und Abgrenzungen sind sehr diffizil) in Österreich auch rechtlich gefordert.
.
Autos (und auch Personen, die bloßes Beiwerk sind und die man vor einer Veröffentlichung unkenntlich macht) darf man sowieso fotografieren.
.
Diskutieren kann man höchstens darüber, welche Arten von Fotos man *veröffentlichen* darf. Wenn jemand sehr ängstlich ist, dann soll er/sie halt auch die Autokennzeichen unkenntlich machen - dann kann ihm/ihr auch bei noch so restriktiver und radikaler Rechtsauslegung (und vieles ist einfach nicht ausjudiziert, weil es noch nie Klagen gab) nichts passieren.
.
Wenn man aber die Kennzeichen in unserem Kontext mitveröffentlicht, dann ist das - unter der Voraussetzung, dass es sich um indirekt personenbezogene Daten handelt, was meiner Überzeugung nach der Fall ist (außer unter Umständen bei Wunschkennzeichen und außer bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen) KEIN rechtliches Problem. Allenfalls hat dann der Kennzeicheninhaber das Recht, eine Löschung zu beantragen (das hat man u.U. auch bei indirekt personenbezogenen Daten), aber das ist ja gut so.
.
Außerrechtlich, rein gesellschaftlich habe ich den Eindruck, dass - wie in Österreich so oft - wieder einmal eine Umkehrung der Opfer- und Täterrolle versucht wird: Nicht der Täter (der Falschparker, die Falschparkerin, die durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer/innen behindert oder gefährdet) ist der/die "Böse", sondern die Betroffenen/die Opfer (also diejenigen, die behindert oder gefährdet *werden*).
Posted on Wed, Jul 29 2009 at 06:34 AM
Ein Kennzeichen bezieht sich auf ein Fahrzeug und nicht auf eine Person. Das Fahrzeug selbst hat einen Eigentümer und natürlich auch einen Lenker zu einem bestimmten Zeitpunkt der in unserem Falle interessant wäre, aber nicht unbedingt mit dem Eigentümer übereinstimmen muss (wie im Fall des Post Autos) und sich deshalb auch nicht aus dem Kennzeichen direkt ableiten lässt.
Mit Umkehrschlüssen wäre ich vorsichtig. Wenn ich ein komplett schwarzes Foto mache wird dieses nicht den Datenschutz verletzen. Deswegen tut es ein nicht schwarzes Foto aber noch nicht.
Was ich wenn immer der Fahrer in der Nähe ist mache ist ihn zuerst aufzuklären was er falsch macht, ihm die Option geben es zu ändern und ihn anderenfalls von dieser Seite zu berichten und die Option zu bieten selbst auch mit auf dem Foto zu sein. Bisher meinte noch niemand ich dürfte das Farhzeug nicht fotografieren, es nur manchen dann doch ein bissi peinlich und sie gehen auf die Seite.
Der Datenschutz sollte natürlich trotzdem hochgehalten werden und die Datenenthaltsamkeit ist anzustreben. Dies ist aber bei Ignoranten oder Intoleranten Menschen nicht wirklich möglich, solange man selbst tolerant sein will. Die Lösung wäre ein stärkere Kontrolle seitens der Exekutive. Sie hätte hier sogar eine Platform um Hotspots schnell zu finden. Sehe aber kein wirkliches Interesse den Radfahrern zu helfen.